Gefahren in Social Networks

23/05/2009

Was sind Social Networks? / Problem

Gespeichert unter: Social Networks — derhelly @ 12:55

Weltweit nutzen über 600 Millionen Menschen sogenannte Social Networks [1]. Mittlerweile kommunizieren die Menschen im Internet nicht nur per E-Mail oder mit Messenger-Programmen, sondern kommunizieren vermehrt über Facebook, Myspace, StudiVZ, SchülerVZ, XING und Co.
Auf diesen Plattformen hat der User die Möglichkeit, sich selber darzustellen, sich zu vernetzen und Nachrichten an seine Mitmenschen zu verschicken oder zu empfangen. In dieser beinahe schon familiär wirkenden Atmosphäre neigen jedoch viele Nutzer dazu, ihre privatesten Informationen, vom Ausdiskutieren ihrer Beziehungsprobleme bis zu Fotos, auf denen sie halbnackt und stark alkoholisiert zu sehen sind, im Internet zu veröffentlichen. Doch nicht nur die besten Freunde können diese Daten einsehen – Arbeitgeber informieren sich vorab über ihre Bewerber, Journalisten schnüffeln und stehlen Fotos für ihre Berichterstattung, möglicherweise klopft sogar die Polizei an der eigenen Haustür und nebenbei können diese Informationen von Unternehmen für Werbezwecke verwendet werden.
Bei derart vielen negativen Aspekten stellt sich die Frage, ob man sich überhaupt in solchen Social Networks anmelden soll. Das Ziel dieses Blogs wird sein, den Leser über Gefahren in diesen Netzwerken sachlich aufzuklären und ihm so zu helfen, mögliche Probleme in Zukunft präventiv zu verhindern.
Social Networks unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Es gibt unterschiedliche Zielgruppen, technische Möglichkeiten oder Regeln zum Datenschutz, so dass sich auch die jeweiligen Gefahren unterscheiden können.
StudiVZ wurde im Oktober 2005 gegründet und war zuerst nur für die Studenten im deutschsprachigen Raum gedacht. Optisch und technisch ähnelt es dermaßen der damaligen Facebook-Version, dass studiVZ sogar angeklagt wurde, Facebooks bloß kopiert zu haben [1]. In kürzester Zeit entwickelte sich das Netzwerk zu einem der meistgeklickten und doch gleichzeitig unbeliebtesten Seiten im deutschsprachigen Internet [2][3]. Letzteres liegt vor allem an einer großen Zahl von Problemen mit dem Datenschutz und anderen Skandalen, über die intensiv in den Medien berichtet wurde.
Anfang Januar 2007 bezahlte die Verlagsgruppe Holtzbrinck, eines der größten Medienunternehmen Deutschlands, knapp 85 Millionen Euro für StudiVZ [4]. Einen Monat später wurde der erste Ableger namens SchülerVZ gestartet, das sich an Schülern von Deutschland, Österreich und der Schweiz wendet. Auch SchülerVZ wurde ein voller Erfolg, nach eigenen Angaben sind dort im Moment ungefähr 5 Millionen Jugendliche angemeldet. Ein Jahr später wurde ein weiterer Ableger mit dem Namen MeinVZ gestartet und richtet sich an Menschen, die ihre Schul- oder Studienzeit bereits hinter sich haben. MeinVZ ist mit StudiVZ verbunden, so dass man auf Profile beider Netzwerke zugreifen kann. Aus Jugendschutzgründen ist dies aber nicht auf SchülerVZ-Profile möglich. Ansonsten sind alle drei VZs so gut wie gleich aufgebaut und haben dieselben technischen Funktionen.

22/05/2009

Wie Medien sich private Daten aus Social Networks beschaffen

Gespeichert unter: Social Networks — Schlagworte: , , , , , , , , , — derhelly @ 2:49

StudiVZ, SchülerVZ und meinVZ bilden mit 6,35 Millionen verschiedenen Mitgliedern [1] eine riesige Datenbank, mit der sich Boulevard-Journalisten mit einem Mausklick mit privatesten Informationen potenzieller Opfer versorgen können.
Die Informationsbeschaffung ist mit diesen Social Networks viel zeitsparender und günstiger als mit den üblichen Recherchemethoden. Fallen beim sogenannten branchenüblichen „Witwenschütteln“, dem rücksichtslosen Einfordern von Interviews, Fotos und anderen Informationen von den Angehörigen der Unfallopfer, bei dem noch nicht einmal sicher ist, dass man die gewünschten Informationen bekommt, Unkosten in Form von Arbeitszeit, Benzinkosten oder dem Erwerb der Bildrechte an, so können diese Dinge innerhalb weniger Sekunden kostenlos und ohne Zustimmung der Hinterbliebenen aus den virtuellen Netzwerken kopiert werden.
Christian Schertz, Anwalt für Medienrecht, erklärt in einem Bericht für „Panorama“ [2] die geltende Rechtssituation für das Einstellen von Fotos in Social Networks: „Wenn ein Schüler oder ein Student sein Foto bei StudiVZ reinstellt, willigt er damit noch lange nicht ein, dass das selbe Foto im Falle eines Unglücksfalls, an dem er beteiligt ist, auf
der Titelseite einer Boulevardzeitung veröffentlicht werden darf. Hier muss die gesonderte
Einwilligung eingeholt werden. Die einmal erteilte Einwilligung für die Internet-
Veröffentlichung genügt dort nicht.“
Das ungefragte Kopieren von Informationen aus Social Network-Profilen ist demnach verboten. Trotzdem kommen Verstöße gegen das Urheberrecht mittlerweile täglich vor und werden von den Medien leichtfertig in Kauf genommen.
So berichtete die BILD am Sonntag am 06.01.2008 über ein Mädchen, das nach einem Skiunfall starb. Sowohl ihre Lieblings- und Hassfächer wurden genannt als auch ein Bild des Opfers abgedruckt, das nachweislich aus dem SchülerVZ stammte, wie man an dem dort üblichen pinken Quadrat der Verlinkungsfunktion erkennen kann [3]. Auch nach dem Amoklauf von Winnenden wurden mehrfach Fotos aus dem Internet geklaut. Zwar löschte SchülerVZ relativ schnell die Profile des Täters und der Opfer[4], jedoch gelang es u.a. RTL, sich Bilder von dieser Plattform zu besorgen. So zeigte der Sender ohne Einwilligung der Eltern ein privates Partybild von Chantal S., die während des Amoklaufs erschossen wurde[5].
Die BILD am Sonntag zeigte am 15.03.09 auf ihrer Titelseite die Bilder von 14 Todesopfern, die größtenteils wahrscheinlich aus dem Internet stammten. Im Innenteil veröffentlichte die Zeitung desweiteren ein Artikel pro Opfer. Auch für diese Artikel nutzte die BamS Informationen aus anderen Social Networks. [6]
Auf Anfrage der taz äußerte sich die Pressestelle von StudiVZ folgendermaßen zu diesem Problem: „Die journalistische Verwertung von Bildern aus StudiVZ ist nicht in unserem Interesse. Das steht auch eindeutig in unseren AGB. Wird dennoch ein Foto von einem unserer Nutzer zu diesem Zweck unautorisiert verwendet, so handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Urheberrechte. Der Nutzer kann gegen das entsprechende Medium vorgehen“ [7].
Das heißt, dass die Geschädigten nur die Möglichkeit haben, die BILD wegen Verletzung des Urheberrechts anzuzeigen. Doch große Zeitungen wie die BILD werden durch einen Gerichtsprozess nicht eingeschüchtert. Wenn die zu erwartende Auflagensteigerung größer ist als die möglichen Anwaltskosten und die zu zahlenden Schmerzensgelder, lohnt sich eine Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Bildern aus wirtschaftlicher Sicht trotzdem [8]. Die Opfer haben also nicht die Möglichkeit, sich effektiv zu wehren und eine solche Berichterstattung generell zukünftig zu verhindern.
An den oben angeführten Beispielen kann man sehen, dass mit dem Einstellen von Fotos oder Informationen in ein Social Network wie SchülerVZ Risiken verbunden sind. Man muss sich bewusst sein, dass man leicht unfreiwillig und oft auch fälschlicherweise zum Bestandteil der Berichterstattung werden kann, zum Beispiel nach einem Autounfall, einem Todesfall, einem Gerichtsprozess oder anderen ähnlichen Ereignissen. Gerade Boulevardmedien wie BILD sind dafür bekannt, dass sie zum Erstellen einer aufmerksamkeitserregenden Story Informationen aus dem Zusammenhang reißen. So reicht ein Gerücht oder mangelnde Recherche aus, um einen unwiderruflichen Imageverlust herbeizuführen. Ein Beispiel dafür ist Tim K. aus Bremen. Da er genauso hieß wie der Amokläufer von Winnenden, veröffentlichten mehrere Medien sein Foto von der Social Network-Seite Xing und stellten ihn als echten Amokläufer dar. Aus Frust über die unseriöse Berichterstattung und Belästigung durch Journalisten änderte er sein Profil so, dass es aussah, als sei er wirklich der Amokläufer. Sein Arbeitgeber stellte Tim K. daraufhin von seiner Arbeit frei [9][10].
Das Schützen vor dem Missbrauch der eigenen Daten vor den Medien ist schwer. Zwar kann man die Privatsphäre-Einstellung ändern, so dass zum Beispiel nur „Freunde“ auf die eigene Seite Zugriff haben, jedoch könnten die Journalisten diese gegen Bezahlung bitten, die Informationen weiterzugeben. Einen endgültigen Schutz gibt es nur, wenn man auf das Einstellen von Informationen und Fotos verzichtet.

Arbeitgeber überprüfen Bewerber mit Hilfe von Social Networks

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Doch nicht nur die Medien nutzen Social Networks, um sich Informationen über einen unbekannten Menschen zu beschaffen.
Im Oktober 2007 führte der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) eine Umfrage unter 269 Personalberatern und Headhuntern durch, ob sie das Internet für Recherchen nutzen. 34 Prozent antworteten mit Ja, Tendenz stark steigend. Und 57 Prozent sagten, dass etwaige Ergebnisse auch schon mal dazu geführt hätten, dass Bewerber von der Liste flogen [1].
Besonders auf StudiVZ, dessen Zielgruppe größtenteils aus Studenten besteht, können sich Personalberater ein genaueres Bild über ihre Bewerber machen. Anders als auf Business-Plattformen wie XING, wo die meisten User versuchen, ihr Profil möglichst seriös zu gestalten, kann man auf StudiVZ einen relativ sicheren Eindruck davon bekommen, wie sich ein Bewerber im Alltag verhält.
Ohne Scheu veröffentlichen viele Menschen ihre politische Einstellung, ihren Beziehungsstatus, ihren Musik- und Filmgeschmack, ihre Urlaubs- und Partyfotos, listen auf, was sie mögen und was sie nicht mögen und zeigen mit ihrer Pinnwand und Freundesliste, wie und mit welchen Menschen sie verkehren. Besonders aus der Gruppenzugehörigkeit kann man erahnen, was für ein Mensch hinter dem Profil steckt.
Natürlich ist es nachvollziehbar, dass viele Leute ihren Beruf und ihr Privatleben trennen und der Meinung sind, dass man aus den im Internet veröffentlichten privaten Details noch lange nicht schließen kann, ob ein Mensch gute berufliche Leistungen vollbringt oder nicht. Allerdings muss man beachten, dass vor allem konservativ eingestellte Personalberater es nicht gerne sehen, wenn ein Bewerber einen exzessiven Lebensstil pflegt und aus seiner Sicht äußerst ungewöhnliche Hobbies hat. Die Angestellten repräsentieren in einem gewissen Maße auch das Unternehmen oder die Firma und viele von ihnen, zum Beispiel in der Finanzbranche, versuchen ein möglichst seriöses Firmenimage zu wahren, denn der „Schein ist dort wichtiger als das Sein“.
Zuallererst wird sich ein Personalberater für die Arbeitsmoral interessieren. Schätzt sich der Bewerber in seinem Profil unter der Kategorie „Ich bin:“ eher als „engagiert“, „Karrierist“ o.ä. ein bzw. zeigt mit den Auswahlmöglichkeiten „Jahrgangssprecher“, „Schülerzeitungsredakteur“, „Schulsprecher“ etc., dass er bereit ist, Verantwortung zu übernehmen oder hält er sich eher für eine „faule Sau“ oder „Zimtzicke“?
Es ist wohl unwahrscheinlich, dass Personaler unter mehreren Bewerbern ausgerechnet die Personen wählen, die Mitglied in Gruppen wie „Faul und demotiviert“[2], „Schwänzen!? Ab und zu brauch ich auch mal Zeit für mich selbst!“[3], „Das Büro einsauen und viel anstellen während der Chef weg ist“[4] oder „Mein chef ist ein arschloch, hässlich und hat nen kleinen penis“[5] sind.
Erkrankungen der Mitarbeiter können für ein Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Einbußen bedeuten. Deswegen spielt der gesundheitliche Zustand eines Bewerbers keine unbedeutende Rolle. Bekannte Risikofaktoren für die Gesundheit sind u.a. Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung, Rauchen und zu hoher Alkoholkonsum. Bei einem Menschen mit ungesundem Lebensstil steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er häufiger krankheitsbedingt fehlt und sich eine langfristige Einstellung deswegen nicht lohnt. Deswegen wäre es ratsam, seinen ungesunden Lebensstil, z.B. mit Fotos, auf denen man äußerst alkoholisiert ist und Gruppenmitgliedschaften wie „Wo saufen eine Ehre ist, kann kotzen keine Schande sein!“[6] oder „Mein Filmriss war länger als deine ganze Party…“[7] zu dokumentieren, um nicht unbedingt als Alkoholiker zu erscheinen.
Doch sogar ihren Drogenkonsum geben einige User auf diesen Plattformen mit Gruppen wie „Ein Joint am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen :)“[8], „Ich ziehe Kokain weil ich keinen Joint bauen kann“ [9], „Ich Bin Kiffer Aber Ohne Ecstasy Geht Nichts“[10] oder mit Fotos ihrer eigenen Hanfpflanzen zu [11]. Zwar mögen Drogen auch in Akademikerkreisen zur Stressbewältigung weit verbreitet sein [12], jedoch gelten sie immer noch nicht als Berufsvoraussetzung und ihr Konsum wird von den meisten Personalberatern höchstwahrscheinlich nicht positiv aufgefasst.
Auch Pinnwandeinträge und andere Kommentare können negativ ausgelegt werden. Wer Rechtschreib- oder Grammatikfehler hinterlässt, sich vulgär ausdrückt oder über andere Menschen lästert, dem nützt auch ein Bewerbungsschreiben nichts, in dem er sich als gebildet, seriös und teamfähig darstellt.
Doch nicht nur vor einem Bewerbungsgespräch kann ein Profil in einem Social Network beruflich für Schwierigkeiten sorgen.
Eine Schweizer Versicherungsangestellte wurde von ihrem Chef entlassen, da sie trotz Krankschreibung im Social Network Facebook online war [13]. Neun Hotelangestellte eines Hotels in Burg im Spreewald wurden gefeuert, weil sie in einer StudiVZ-Gruppe namens „Der Storch muss hängen“, eine Anspielung auf das Firmenlogo des Hotels, beigetreten waren. Dort beschwerten sie sich über angebliche schlechte Arbeitsbedingungen, machten Witze über die Gehbehinderung des Chefs oder schrieben Kommentare wie „Wie wollen wir vorgehen …wie wärs mit abfackeln … na ihr habt doch schon die Sache mit dem Reizgas durchgezogen.“ Pikant daran war, dass einige Monate vorher in dem Hotel Gas ausgetreten war [14]. Der CDU-Politiker Thomas Müller, stellvertretender Vorsitzender der Jungen Union in Hessen, musste auf öffentlichen Druck sein Amt niedergelegt, nachdem bekannt geworden war, dass er den Gruppen „Nach Frankreich fahr ich nur auf Ketten“ und „Krieg ist scheiße, aber der Sound ist geil“ beigetreten war [15]. Auch Alexander Weiß, dem Vorsitzende der Jungen Union (JU) im Hamburger CDU-Kreisverband Nord, dürften die Mitgliedschaften in Gruppen wie „Nach Frankreich fahr ich nur auf Ketten“ oder „Wiedereinführung des deutschen Fräuleins“ die Aufstiegschancen in der Partei verbaut haben [16].
Abgesehen davon, ob eine Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe moralisch fragwürdig ist oder nicht, sind diese Fälle wieder Paradebeispiele für den leichtsinnigen Umgang in Social Networks. Wer sich für einen Beruf bewerben will, sollte vorher sicherheitshalber sämtliche Informationen entfernen, die ein schlechtes Licht auf ihn werfen können. In einer von Konkurrenzdenken geprägten Berufswelt können diese Daten außerdem später gegen einen verwendet werden, wenn es zum Beispiel um eine mögliche Beförderung geht. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, sich durch geschickt angepasstes Profil einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern zu sichern. StudiVZ hat reagiert und einen Bewerbungsleitfaden veröffentlicht, an den man sich während einer Bewerbungsphase halten sollte [17]. Die wohl leichteste Möglichkeit ist es aber, die Privatsphäre-Einstellungen so zu verändern, dass nur Freunde auf das eigene Profil zugreifen dürfen.

Cyber-Mobbing

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Unter dem Begriff Cyber-Mobbing versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel. Im Internet kommt es nicht nur in Sozialen Netzwerken zum virtuellen Mobben, es kann auch per E-Mail, Instant Messenger oder in Videoportalen stattfinden [1].
Zwar gab es schon immer Mobbing, jedoch unterscheidet sich diese neue Variante in einigen Punkten vom „normalen“ Mobbing. Beschränkt sich das bekannte Mobbing meist nur auf den Arbeitsplatz oder die Schule, ist es für den Täter jetzt erheblich leichter, sein Opfer rund um die Uhr zu belästigen. Desweiteren kann das Opfer vor einem viel größeren Publikum vorgeführt werden. Daten, die einmal ins Netz gestellt wurden, sind nur noch schwer zu kontrollieren, weil sie in der Zwischenzeit von anderen kopiert und immer wieder ins Internet gestellt und so Mobbing-Aktionen immer erneut wiederholt werden können. Oftmals handeln die Täter auch anonym, so dass das Opfer nicht immer weiß, von wem es belästigt wird, was dem Täter wiederrum eine zähe Ausdauer verleihen kann.
Bei einer Mitgliederzahl von mehreren Millionen Menschen ist es kein Wunder, dass auch im StudiVZ, SchülerVZ und meinVZ vermehrt Cyber-Mobbing stattfindet. Es können Mobbing-Gruppen gegründet, bloßstellende Fotos hochgeladen und beleidigende oder verleumdende Kommentare veröffentlicht werden.
Wird man im VZ von jemanden direkt per Nachricht oder Pinnwand-Kommentar belästigt, hat man die Möglichkeit, den Täter auf eine Ignorier-Liste zu setzen, so dass dieser nicht mehr auf das vollständige Profil des Opfers zugreifen – er sieht nur noch das Profilbild, den Namen und die Schule – und auch nicht mehr mit ihm Kontakt aufnehmen kann.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Täter dem Betreiber zu melden, schließlich verstößt Cyber-Mobbing gegen Punkt 7.9 der ABG [2], denn „die Verbreitung von diffamierendem, anstößigem oder in sonstiger Weise rechtswidrigem Material, die Belästigung oder Bedrohung und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer oder sonstiger Dritter mißbräuchlich“.
Die Meldung wird dann vom VZ-Team so schnell wie möglich überprüft. Der Betreiber kann den Täter dann ermahnen, sperren oder löschen.
Das Opfer hat zusätzlich die Möglichkeit, die Polizei einzuschalten und Anzeige zu erstatten. Es existiert zwar kein eigenes Cyber-Mobbing-Gesetz, jedoch verstoßen die Mobber gegen einzelne Paragraphen des Zivil- und des Strafrechts. So wird durch eine Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild verletzt, bei Unwahrheiten oder Beleidigungen kann man Unterlassungsanspruch geltend machen oder Strafanzeige wegen Verleumdung/übler Nachrede erstatten. Unter Umständen kann auch das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft treten [3]. Auf jeden Fall sollten Mobbing-Opfer Beweise sichern und Screenshots von den hochgeladenen Bildern oder verbreiteten Nachrichten machen.

Lehrerbeleidigungen/Schulverweise

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Laut einer Online-Studie der GEW (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft) aus dem Jahr 2007 sind 8% der Lehrer in Deutschland von Cyber-Mobbing betroffen [1]. Es werden bloßstellende Fotos vom Lehrer hochgeladen oder beleidigende Kommentare veröffentlicht.
Auch im SchülerVZ ist Mobbing von Lehrern Alltag. Im Normalfall bekommen die meisten Lehrer das auch nicht mit, oft stoßen erst die Kinder der Eltern auf solche Kommentare oder Gruppen. Im „klartext“, eine Art Blog des SchülerVZ-Teams, vom 02.10.07 weist das SVZ-Team die Mitglieder auf dieses Problem hin [2].
Gibt man in die Gruppen-Suche z.B. die Wörter „Herr“ und hassen“ ein, sind allein auf der ersten Seite alle Gruppen gegen einen Lehrer gerichtet, die meisten sind sogar schon mehrere Monate alt und wurden nicht vom SVZ-Team gelöscht. Dies ist sogar bei eindeutig beleidigenden Gruppennamen der Fall. Die „Herr Stief…Der kleine,pedofiele Hurensohn!“-Gruppe z.B. wurde am 06.11.2008 gegründet und existiert nun bereits seit mehreren Monaten.
Vielen Schülern ist scheinbar nicht bewusst, dass Ihnen nach solchen Lehrerbeleidigungen ernsthafte Konsequenzen drohen.
So lästerten zwei 14-jährige Mädchen aus Bad Kissingen auf ihren öffentlich einsehbaren SchülerVZ-Pinnwänden über eine Lehrerin und einen Lehrer und luden Fotos von ihnen hoch. Nachdem die Lehrer davon erfuhren, zeigten sie die Schülerinnen wegen Beleidigung an. Dies hatte zur Folge, dass die beiden Mädchen am 04. Dezember 2007 aus dem Unterricht gerufen, von Polizisten im Streifenwagen nach Hause gefahren wurden und ihre Computer zur Beweissicherung abgeben mussten. Der Disziplinarausschuss der Schule beschloss, die eine Schülerin der Schule zu verweisen und die andere zur Strafe Nachhilfestunden geben zu lassen[3] [4].
In einem ähnlichen Fall in Hannover legten zwei Neuntklässler im SchülerVZ zwei Fake-Profile unter den Namen zweier Lehrer an und stellten den einen als Nazi und den anderen als Pädophilen dar. Auch sie wurden anschließend der Schule verwiesen [5].
Es ist normal, dass man sich von einem Lehrer manchmal ungerecht behandelt fühlt, eventuell sogar zu Recht. Wahrscheinlich hat auch jeder Schüler schon einmal über seine Lehrer gelästert, trotzdem besteht ein großer Unterschied darin, ob man dies auf dem Schulhof oder im Internet tut, denn hier bleiben die Beleidigungen meist dauerhaft, unkommentiert und für eine breite Öffentlichkeit lesbar stehen. Wenn jemand Probleme mit einer Lehrkraft hat, ist es sinnvoller, sich an einen Vertrauenslehrer oder die Schulleitung wenden, als seinen Frust im SchülerVZ mit Hilfe von verleumderischen oder beleidigenden Gruppen auszulassen.

Sexuelle Belästigung

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Es wurde bereits mehrfach erwähnt, wie leichtsinnig viele Nutzer private Details über sich ins Netz stellen. Doch nicht nur Journalisten und Arbeitgeber informieren sich hier ausgiebig, auch Stalker und Menschen, die andere sexuell belästigen, können durchaus ihr Unwesen treiben.
Der Begriff „Cyber-Grooming“ bezeichnet die sexuelle Belästigung von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen im Internet. Das Internet werde laut einem Bericht der italienischen EU-Abgeordnete Roberta Angelilli zunehmend von potenziellen und wirklichen Sexualstraftätern zur Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern genutzt [1]. Die Täter versuchen oft sich das Vertrauen der Opfer zu erschleichen, sie später zu einem Treffen zu bewegen und sie anschließend sexuell zu missbrauchen.
Das SchülerVZ ist wegen dem Jugendschutz nicht mit StudiVZ und MeinVZ verbunden, trotzdem ist es natürlich durchaus möglich, dass Erwachsene sich von jemand anderen einladen lassen können. Realistisch gesehen kann es keine hundertprozentige Sicherheit geben, wie im wahren Leben muss man auch im Internet immer mit derartigen Belästigungen rechnen. Deswegen ist es wichtig, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, so dass sie wissen, dass man auf solche Annäherungsversuche nicht eingehen und den Täter dem Betreiber melden soll. Das SchülerVZ hat aus diesem Grund Tipps veröffentlicht, wie man sich am sichersten im Internet aufhält [2].
Der Betreiber kann nur auf die bestehenden Gefahren des Cyber-Grooming hinweisen und verdächtige Profile löschen, doch all dies bringt nichts, wenn es dem Nutzer an Verantwortungsbewusstsein mangelt.
So laden viele weibliche User ohne Bedenken Bikinifotos oder andere leichtbekleidete Bilder von sich hoch. Möglicherweise tun sie das, um auf einen bestimmten Jungen attraktiv zu wirken, jedoch ist der Personenkreis, der diese Bilder sehen kann, erheblich größer. Niemand möchte wohl in der Öffentlichkeit von einem Fremden angestarrt werden, warum gibt man ihm dann im Internet die Möglichkeit dazu, unbegrenzt auf solche Fotos zugreifen zu können?
Kritisch wird es vor allem, wenn man ohne Bedenken seinen Wohnort oder seine Adresse angibt. Zwar werden die Kontaktdaten nur für Freunde angezeigt, doch schon eine Gruppenmitgliedschaft wie „Ich wohne in Brunsbüttel“ genügt, um im Telefonbuch die Anschrift des Nutzers herauszufinden. Tunlichst vermeiden sollte man Informationen, die auf den eigenen Tagesablauf schließen lassen, z.B. öffentlich einsehbare Pinnwand-Einträge wie „Meine Eltern sind im Urlaub, ich habe die nächste Tage sturmfrei“ oder „Also ich geh jeden Abend so gegen 20 Uhr im Wald joggen“. Die Konsequenzen, die daraus folgen können, kann wohl jeder Mensch erahnen.
Ende 2006 sorgte eine Männergruppe im StudiVZ für negative Schlagzeilen. Das Ziel dieser 700 Mitglieder zählenden Gruppe war es, Bilder aus den Fotoalben von möglichst attraktiven Frauen zu kopieren und diese zu bewerten und zu kommentieren. Dabei wurden auch der Name und die Uni des Opfers genannt [3], in mindestens einem Fall soll sogar der Name des Wohnheimes genannt worden sein [4]. Anschließend sollte eine „Siegerin“ gekürt werden, die danach von allen Mitgliedern „gegruschelt“, so wird eine Art „Gruß–Funktion“ in den VZs genannt, wurde. Anstatt diese Gruppe nach einer Beschwerde löschen zu lassen, baten zwei StudiVZ-Mitarbeiter sogar um eine Gruppen-Mitgliedschaft.
Zwar mag diese Gruppe noch relativ harmlos gewesen sein, das Schockierende an dieser Geschichte war jedoch das Verhalten seitens StudiVZs, da trotz eindeutigem Regelverstoß die Gruppe nicht gelöscht wurde. Die Verantwortlichen wurden aber bereits entlassen. Wenn man in einem der VZs sexuell belästigt wird, sollte man ähnlich handeln wie beim Cybermobbing (Vgl. 2.3.) und sich aktiv wehren.

Personalisierte Werbung

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Anfang 2007 zahlte die Verlagsgruppe Holtzbrinck 85 Millionen Euro, um sämtliche Anteile an StudiVZ zu kaufen [1]. Doch einen Gewinn konnte der Verlag mit StudiVZ bisher noch nicht erzielen. Die Plattform machte 2008 rund 10,5 Mio. Euro Umsatz und wahrscheinlich einen Verlust in ähnlicher Höhe [2]. Selbstverständlich sucht Holtzbrinck nach einer Lösung, damit die Investition sich rentiert.
Persönliche Daten sind wertvoll, allein der Adress- und Datenhändler „Schober Information Group“ erwirtschaftet mit dem Verkauf von solchen Daten einen Umsatz von 130 Mio. Euro [3]. Wie viel Geld könnte ein Social Network verdienen, wenn Millionen Mitglieder ihre Daten bereitwillig auf eine solche Plattform stellen?
Diese Angst vor dem Ausverkauf der eigenen Daten an Dritte schreckte viele Benutzer nach der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf, die erstmals nutzerspezifische Werbung vorsah. Einigen wurde wohl erst jetzt klar, dass StudiVZ ein Unternehmen und keine Non-Profit-Organisation ist und natürlich das Ziel hat, einen Gewinn zu erzielen.
In Punkt 5 der Datenschutz-Erklärung steht, dass der Nutzer einwilligt, „dass studiVZ die von mir bei der Registrierung mitgeteilten Daten (z.B. Geschlecht und besuchte Hochschule etc.), die von mir freiwillig innerhalb meines eigenen Profils („Meine Seite“) eingetragenen Daten (z.B. Studiengang/-richtung, Interessen, Clubs/Vereine, Musikrichtung/Bands, Lieblingsbücher/-filme etc.) sowie meine Mitgliedschaft in Gruppen („Meine Gruppen“) dazu nutzt, um mir gezielt personalisierte Werbung und/oder besondere Angebote und Services über das studiVZ-Netzwerk zu präsentieren bzw. präsentieren zu lassen (z.B. eine auf meine(n) Studiengang/-richtung ausgerichtete Buch-empfehlung; Produktwerbung, die auf meinen Interessen beruht etc.). […]“
In Punkt 6 erklärt sich der User damit einverstanden, „[…] dass studiVZ meine personenbezogenen Daten nutzt, um mir Marketing-Mitteilungen unter Verwendung elektronischer Post zuzusenden (zum Versand von E-Mails an die von mir für die Nutzung des studiVZ-Netzwerkes verwendete E-Mail-Adresse und/oder zum Versand von Nachrichten mit werbendem Charakter über den Nachrichtendienst von studiVZ) [4].“ In der ursprünglichen Version der AGB räumte sich StudiVZ auch das Recht ein, den Nutzer über SMS oder Instant Messenger Werbung zuzusenden, dieser Punkt wurde jedoch nach starken Protest entfernt [5].
Jedoch betont studiVZ, dass eine Weitergabe der Daten an Dritte, wie es z.B. bei der Schober Information Group erfolgt, zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken nicht stattfindet. Der Werbekunde würde eine Datei des Werbebanners an studiVZ übergeben und festlegen, für welche Zielgruppe der Banner sichtbar sein soll. Nach der Werbeaktion berichtet studiVZ dem Werbekunden komplett anonymisiert nur, wie oft der Werbebanner gesehen und wie oft er angeklickt wurde [6].
Jeder Nutzer hat außerdem die Möglichkeit, den Erhalt von Werbung durch studiVZ oder zielgruppenspezifischer Werbung zu widersprechen. Dazu muss der Nutzer einfach erst auf „Privatsphäre“, dann auf „Werbe-Einstellungen“ und anschließend die gewünschten Kästchen anklicken.
Die wirtschaftliche Nutzung von persönlichen Daten sollte man generell kritisch betrachten. Zwar gibt StudiVZ bisher noch nicht persönliche Daten an Werbekunden weiter, aber niemand kann garantieren, ob dies nach einer erneuten Änderung der AGB immer noch der Fall sein wird. Trotz aller Kritik an StudiVZ muss man allerdings fairerweise feststellen, dass andere Social Networks noch deutlich lascher mit dem Schutz der eigenen Daten umgehen. Bei Facebook kann man die personalisierte Werbung nicht ausschalten und Handynummern, Adressen, Hobbys, Studienrichtungen oder E-Mail-Adressen werden bereits jetzt an interessierte Werbekunden verkauft, auch wenn man hier die Möglichkeit hat, zu widersprechen. Aber Vertrauen schafft studiVZ nicht, wenn es wie bei der letzten Änderung der AGB – übrigens erfolglos – versucht, den Teilnehmern nicht mehr das Recht einzuräumen, nach Beendigung der Mitgliedschaft die Daten bei StudiVZ vollständig löschen zu lassen, was bedeutet, dass studiVZ diese Daten für immer besessen hätte [7].

Herausgabe von persönlichen Daten an Ermittlungsbehörden

Aufsehen erregte ein Spiegel Online-Interview [1] mit dem damaligen StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke im Februar des vergangenen Jahres. SPON konfrontierte ihn mit der Frage, ob StudiVZ Benutzerdaten an einen Staatsanwalt herausgeben würde, falls ein User Fotos hochgeladen hat, die ihn beim Konsum von Cannabis zeigen.

SPIEGEL ONLINE: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?
Riecke: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.
SPIEGEL ONLINE: Wie viele sind das?
Riecke: Sehr viele. Weit über 90 Prozent.

Interessant an Rieckes Aussage ist, dass StudiVZ zumindest theoretisch damit einverstanden wäre, die Daten von Drogenkonsumenten herauszugeben. Jedoch versicherte ein StudiVZ-Mitarbeiter noch am selben Tag im „klartext“ [2], dass es noch nie eine Anfrage zu Cannabiskonsum gegeben hätte: „Dass wir Bilder und Daten an die Polizei geben, weil Ihr Euch darauf ein gemütliches Tütchen ansteckt, ist komplett erfunden und gelogen.
So etwas tun wir nicht!“
Zwar scheint StudiVZ bisher wirklich keine Nutzerdaten von Cannabis-Konsumenten weitergegeben zu haben, doch wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte es in Zukunft einfach vermeiden, Fotos von sich beim Drogenkonsum im StudiVZ hochzuladen, auch wenn der Konsum selbst nicht strafbar ist, sondern nur der Besitz, Erwerb und Handel.
Trotzdem sollte sich jeder Benutzer bewusst sein, dass unter Punkt 7 der Datenschutz-Erklärung [3] steht, dass seine Daten im Ernstfall an Ermittlungs-, Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergegeben werden können. Dazu gehören Polizeibehörden, der Verfassungsschutz und die Geheimdienste Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst. Nach dem Telemediengesetz ist der Betreiber sogar dazu verpflichtet [4].
Laut Riecke würden pro Woche ungefähr 10 Anfragen von Behörden eingehen, z.B. bei Verstößen gegen den Jugendschutz , Verleumdungen, Beleidigungen, Morddrohungen, Volksverhetzungen oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten wie z.B. durch Fake-Profile [5].
Man sollte zur eigenen Sicherheit also darauf achten, dass man in einem Social Network keine Daten veröffentlicht, die in auf eine selbst begangene Straftat hindeuten könnten.

Technische Probleme

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In Arbeit! ;)

Fazit

Gespeichert unter: Social Networks — derhelly @ 2:23

Social Networks haben viele positive Aspekte. Sie ermöglichen eine schnelle und einfache Kommunikation und es mit wenigen Klicks möglich, alte Bekannte wiederfinden. Nicht ohne Grund sind diese Netzwerke derart erfolgreich und bei aller Kritik auch beliebt. Trotzdem gibt es eine Reihe von negativen Punkten und Gefahren, die viele Leute nicht bedenken, bevor sich auf einer solchen Seite anmelden. Es fällt jedoch auf, dass an den meisten Problemen nicht die Betreiber Schuld sind, sondern es sehr vielen Menschen schlicht an der nötigen Medienkompetenz fehlt, um sich korrekt in solchen Netzwerken aufzuhalten. Viele neigen dazu, immer mehr Informationen über sich ins Internet zu stellen, ohne zu hinterfragen, ob sie notwendig sind, sie wirklich jeder sehen darf oder ob sie jemand gegen einen verwenden könnte.
Man sollte überlegen, ob man den Kindern an den Schulen den sicheren Umgang im Internet nahe bringt. Die allerwenigsten 14-jährigen sind sich bewusst, welche Konsequenzen ein SchülerVZ-Profil haben kann. Zwar gelingt es nicht, mit Hilfe der Wayback Machine, eine Seite, mit der man Internetseiten normalerweise wiederherstellen kann, ein bereits verändertes Profil wieder sichtbar zu machen, aber Daten wie Fotos können von anderen Menschen innerhalb von Sekunden kopiert werden, so dass man die Kontrolle über seine eigenen Daten völlig verlieren kann.
Ein Fehler ist es jedoch, die Marke StudiVZ generell zu verteufeln und als Alternative stattdessen ein Social Network wie Facebook zu nennen. Es mag sein, dass Facebook technisch weit überlegen ist, jedoch verkauft das Unternehmen im Gegensatz zu StudiVZ bereits Benutzerdaten an Unternehmen. Natürlich weiß niemand, was sein passieren wird, wenn StudiVZ in einigen Monaten oder Jahren immer noch keinen Gewinn macht und sich die 85 Millionen Euro, die Holtzbrinck investiert hat, nicht rentieren. Eventuell könnten dann die AGBs nach Facebook-Vorbild geändert werden, jedoch kann man dann immer noch entscheiden, ob man seine Mitgliedschaft zugunsten des Datenschutzes lieber kündigt.
Kritiker werfen den Benutzern vor, sich über eine immer stärkere staatlicher Überwachung zu wehren und andererseits ihr Privatleben für jeden sichtbar im Internet zur Schau zur Stellen. Das mag zwar auf den ersten Blick tatsächlich paradox erscheinen, jedoch besteht der wesentliche Unterschied darin, dass der Benutzer in einem Social Network immer noch die Möglichkeit besitzt zu entscheiden, welche Daten über er sich preisgeben möchte und welche nicht.

Quellenverzeichnis

Gespeichert unter: Social Networks — derhelly @ 2:13

1.1. Was sind Social Networks? / Problem
[1] http://www.wiwo.de/technik/von-halbnackten-teenagern-zu-managern-379637

1.2. Die VZ-Gruppe
[1] http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,566994,00.html
[2] http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2009/04/08/ivw-ranking-wer-kennt-wen-zieht-vz-netzwerken-davon.aspx
[3] http://www.netzeitung.de/internet/1215119.html
[4] http://www.focus.de/finanzen/news/studivz_aid_121976.html

2.1. Wie Medien sich private Daten aus Social Networks beschaffen
[1] http://faz-community.faz.net/blogs/netzkonom/archive/2008/12/27/gro-223-e-220-berschneidung-zwischen-studivz-und-sch-252-lervz.aspx
[2] http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama226.html (Video)
[3] http://www.bildblog.de/2704/witwenschuetteln-20/
[4] http://www.mehrblog.net/2009/03/245812/amoklauf-von-winnenden-schulervz-reagiert/
[5] http://www.nicht-jugendfrei-online.de/index.php?&s=aktuell_archiv&artikel=2675
[6] http://www.bildblog.de/6494/die-amok-opfer-der-bild-am-sonntag/
[7] http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/jaeger-und-sammler/?src=HL&cHash=cfd8ccb43e
[8] http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama226.html (Video)
[9] http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/media/zapp3204.html (Video)
[10] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,614578,00.html

2.2. Arbeitgeber überprüfen Bewerber mit Hilfe von Social Networks
[1] http://karrierebibel.de/klick-du-bist-tot-wenn-das-internet-karrieren-killt/
[2] http://www.schuelervz.net/Groups/Overview/f78187ed7d8cb97c
[3] http://www.schuelervz.net/Groups/Overview/c8edbbbcec6f5014
[4] http://www.studivz.net/Groups/Overview/bd19f375eaa115ce
[5] http://www.studivz.net/Groups/Overview/726955fbb0b687b6
[6] http://www.schuelervz.net/Groups/Overview/f7659d30dc0e3040
[7] http://www.studivz.net/Groups/Overview/7d3c39604fd84842
[8] http://www.schuelervz.net/Groups/Overview/ba2b350a11241dde
[9] http://www.studivz.net/Groups/Overview/f8d79003fb371940
[10] http://www.schuelervz.net/Groups/Overview/c57f440364c9ac21
[11] http://www.schuelervz.net/Photos/Album/6d2341640aecee21/a/257cffb380ad54f1/i/273714507
[12] http://www.welt.de/wirtschaft/article2106417/Die_Koks_Nasen_auf_den_deutschen_Chefsesseln.html
[13] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,621185,00.html
[14] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,545401,00.html
[15] http://www.lorm.de/2008/05/26/wie-studivz-der-jungen-union-zum-verhaengnis-wurde/
[16] http://www.taz.de/regional/nord/nord-aktuell/artikel/?dig=2008%2F03%2F22%2Fa0091&src=UA&cHash=22d8868b86
[17] http://www.studivz.net/l/security/1/

2.3. Cyber-Mobbing
[1] http://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/cyber-mobbing/cyber-mobbing-was-ist-das.html
[2] http://www.schuelervz.net/l/terms
[3] https://www.klicksafe.de/themen/kommunizieren/cyber-mobbing/was-sagt-das-gesetz.html

2.4. Lehrerbeleidigungen / Schulverweise
[1] http://www.gew.de/Cyber-Mobbing-Studie_der_GEW.html
[2] http://www.schuelervz.net/Newsroom/Detail/bbb084ede590689b/backPg/11
[3] http://www.mainpost.de/lokales/bad-kissingen/Lehrer-Beleidigung-schuelerVZ-Realschule-Bad-Kissingen-Anzeige-Schulverweis-Schlagzeilen;art766,4369090
[4] http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,538554,00.html
[5] http://www.waz-online.de/druckvorschau/art185,565260?_FRAME=33

2.5. Sexuelle Belästigung
[1] http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/11/0,3672,7514635,00.html
[2] http://www.schuelervz.net/Privacy/Tips
[3] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,450866,00.html
[4] http://www.blogbar.de/archiv/2006/11/23/studivz-700-stalker-und-der-datenschutz/

3.1. Personalisierte Werbung
[1] http://www.focus.de/finanzen/news/studivz_aid_121976.html
[2] http://www.ftd.de/technik/medien_internet/:Soziales-Netzwerk-StudiVZ-gibt-Auslandsgesch%E4ft-auf/453185.html
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Schober_(Unternehmen)
[4] http://www.studivz.net/l/policy/declaration/
[5] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,523567,00.html
[6] http://www.studivz.net/l/wozu_das_ganze
[7] http://www.heise.de/newsticker/Werbung-und-persoenliche-Daten-neue-AGB-fuer-StudiVZ–/meldung/100579

3.2. Herausgabe von persönlichen Daten an Ermittlungsbehörden
[1] http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,537622,00.html
[2] http://www.studivz.net/Newsroom/Detail/b8d8142064e7f711
[3] http://www.studivz.net/l/policy/declaration/
[4] http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/
[5]http://www.welt.de/welt_print/article1733460/StudiVZ_gibt_interne_Daten_an_Polizei_weiter.html

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